Die Zuständigkeit liegt immer bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in der der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.
Bitte wenden Sie sich an das Amt für Soziales und Wohnen, Gutenbergstr. 24, 3. Obergeschoss.
Sprech-/Öffnungszeiten:
- montags und mittwochs in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- dienstags und donnerstags geschlossen
Gültigkeit/Umzug:
Der allgemeine WBS gilt nur innerhalb NRW's ein Jahr (für die aktuelle Wohnungssuche!).
Zieht man allerdings irgendwann in eine andere Sozialwohnung, so muss für das neue
Mietverhältnis ein neuer WBS beantragt werden (neue Wohnung, neuer WBS erforderlich).