Soll der Duisburger Hauptwohnsitz in einen Nebenwohnsitz umgeändert werden, ist dies der Gemeinde des Hauptwohnsitzes persönlich mitteilen.
Die Statusänderung erfolgt dann automatisch. Melden Sie sich in Duisburg mit Zweit-/Nebenwohnsitz an, setzt sich die Meldebehörde in Duisburg automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung.
Soll der Duisburger Nebenwohnsitz in einen Hauptwohnsitz umgemeldet werden, wenden Sie sich bitte an die Duisburger Meldebehörde. Die alte Hauptwohnsitzbehörde wird dann automatisch informiert.
Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.
Die Abmeldung eines Zweitwohnsitzes ist der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes persönlich oder schriftlich mitzuteilen.
Bei schriftlicher Mitteilung bitte Name, neue und alte Anschrift und Datum des Auszuges angeben. Die Übermittlung per E-Mail wird nicht akzeptiert, da eine originale Unterschrift benötigt wird.