Vor Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxiverkehr ist eine Ortskenntnisprüfung für Duisburg abzulegen. Diese ist auch dann erforderlich, wenn die „alte“ Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung länger als zwei Jahre abgelaufen ist. Für Miet- und Krankenkraftwagen wurde die Pflicht zum Nachweis der Ortskenntnis mit Änderung der FeV zum 24.08.2017 abgeschafft.
Die ärztliche Untersuchung auf amtlichem Vordruck kann jeder Arzt Ihrer Wahl durchführen. In der Regel verfügt der Arzt über diese Vordrucke.
Für die ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens auf amtlichen Vordruck kann der Arzt für Augenheilkunde, der Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Arbeitsmedizin“ bzw. „Betriebsmedizin“, eine Begutachtungsstelle für Fahreignung oder der Arzt der öffentlichen Verwaltung aufgesucht werden.
Die Leistungsuntersuchung wird von den Begutachtungsstellen für Fahreignung und von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Arbeitsmedizin“ bzw. „Betriebsmedizin“ durchgeführt.
Verlängerung:
Die Verlängerung erfolgt wie die Ersterteilung direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Als Unterlagen werden die gleichen wie bei der Erteilung benötigt, bis auf die Erste-Hilfe-Bescheinigung.
Gebühr: 41,90 Euro.